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Unfallinstandsetzung und Versicherungsabwicklung

Professionelle Unfallreparatur und umfassende Hilfe bei der Versicherungsabwicklung

Ihr Partner nach dem Unfall

Ein Verkehrsunfall bedeutet nicht nur Schäden am Fahrzeug, sondern oft auch Stress, Unsicherheit und komplizierte Versicherungsangelegenheiten. Bei KFZ-Service Neumeier sind Sie in dieser schwierigen Situation nicht allein.

Wir übernehmen nicht nur die professionelle Reparatur Ihres Fahrzeugs, sondern unterstützen Sie auch umfassend bei der gesamten Abwicklung mit der Versicherung. Von der ersten Schadensmeldung bis zur finalen Übergabe des reparierten Fahrzeugs stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Reparaturleistungen

  • Karosserie- und Blecharbeiten
  • Lackierarbeiten in Serienfarbe
  • Ersatzteil-Beschaffung und -Einbau
  • Elektronik- und Sicherheitssysteme
  • Fahrwerks- und Achsreparaturen
  • Komplettreparatur bis zur Verkehrssicherheit

Versicherungsservice

  • Schadensmeldung bei der Versicherung
  • Kommunikation mit Sachverständigen
  • Kostenvoranschlag-Erstellung
  • Direkte Abrechnung mit Versicherung
  • Ersatzfahrzeug-Organisation
  • Beratung zu Ihren Rechten

Sofort nach dem Unfall

Erste Schritte am Unfallort:

  1. 1. Unfallstelle absichern
  2. 2. Bei Verletzten: Notruf 112
  3. 3. Polizei informieren (110)
  4. 4. Unfallgegner-Daten notieren
  5. 5. Fotos vom Unfallort machen
  6. 6. Versicherung informieren

Rufen Sie uns an:

Bei Unfällen während unserer Geschäftszeiten
Wir beraten Sie sofort telefonisch und organisieren bei Bedarf den Abschleppdienst.

Wichtige Hinweise:
• Fahrzeug nur bei Verkehrssicherheit bewegen
• Keine Schuldanerkenntnis aussprechen
• Unfallhergang genau dokumentieren

Versicherungsarten und Abwicklung

Haftpflichtschäden (Fremdschäden)

Situation: Der Unfallgegner ist schuld und dessen Haftpflichtversicherung zahlt.

Ihre Vorteile:
  • • Keine Selbstbeteiligung
  • • Freie Werkstattwahl
  • • Ersatzfahrzeug wird erstattet
  • • Wertminderung möglich
Wir übernehmen:
  • • Direkte Abrechnung
  • • Kommunikation mit gegnerischer Versicherung
  • • Sachverständigen-Termine
  • • Ersatzfahrzeug-Organisation

Vollkaskoscäden (Eigenschäden)

Situation: Sie sind selbst schuld oder es handelt sich um einen Vandalismusschaden.

Zu beachten:
  • • Selbstbeteiligung fällig
  • • Auswirkung auf Schadenfreiheitsrabatt
  • • Umfang je nach Versicherung
Wir unterstützen:
  • • Schadensmeldung
  • • Kostenvoranschlag
  • • Direkte Abrechnung
  • • Beratung zu Alternativen

Teilkaskoscäden

Beispiele: Hagelschäden, Wildunfälle, Glasbruch, Diebstahl, Brandschäden.

Besonderheiten: Meist günstigere Selbstbeteiligung, keine Auswirkung auf Schadenfreiheitsrabatt. Wir beraten Sie gerne über die optimale Abwicklung.

Unser Reparaturprozess

1

Schadenaufnahme und Erstberatung

Detaillierte Dokumentation aller Schäden und Beratung über das weitere Vorgehen mit der Versicherung.

2

Kostenvoranschlag und Freigabe

Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlags und Einholung der Reparatur-Freigabe von der Versicherung.

3

Ersatzteil-Beschaffung

Bestellung aller benötigten Original- oder gleichwertigen Ersatzteile für eine fachgerechte Reparatur.

4

Professionelle Reparatur

Fachgerechte Instandsetzung aller Schäden nach Herstellervorgaben mit modernster Technik.

5

Qualitätskontrolle und Übergabe

Umfassende Endkontrolle aller Reparaturen und Übergabe des verkehrssicheren Fahrzeugs.

Ihre Rechte als Geschädigter

Bei Fremdverschulden haben Sie Recht auf:

  • Freie Werkstattwahl
  • Erstattung der Reparaturkosten
  • Ersatzfahrzeug während der Reparatur
  • Wertminderungsentschädigung
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Abschleppkosten

Wichtige Fristen beachten:

Schadensmeldung:

Unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche

Verjährung:

Ansprüche verjähren nach 3 Jahren

Gutachten:

Bei Schäden über 750€ meist erforderlich

Häufige Fragen zur Unfallabwicklung

Wie lange dauert eine Unfallreparatur?

Die Dauer hängt vom Schadensumfang und der Ersatzteil-Verfügbarkeit ab. Kleinere Schäden 3-7 Tage, größere Reparaturen können 2-4 Wochen dauern.

Wer zahlt das Ersatzfahrzeug?

Bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei Eigenverschulden nur wenn Vollkasko mit entsprechender Leistung vorhanden.

Kann ich die Werkstatt frei wählen?

Bei Fremdverschulden ja. Bei Eigenschäden kann die Versicherung eine Partnerwerkstatt vorschreiben, Sie haben aber meist Wahlrecht.

Was ist eine Wertminderung?

Der Wertverlust Ihres Fahrzeugs durch den Unfall, auch nach fachgerechter Reparatur. Steht Ihnen bei Fremdverschulden meist zu.

Jetzt Termin vereinbaren

Haben Sie Fragen zu diesem Service oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie uns gerne!

Öffnungszeiten

Montag:18:00 - 19:30
Dienstag:18:00 - 20:00
Mittwoch:17:00 - 19:00
Donnerstag:18:00 - 20:00
Freitag:08:00 - 17:00
Samstag:08:00 - 12:00
Sonntag:Geschlossen

Unsere Werkstatt

Besuchen Sie uns in Beilngries:

Kevenhüll P 10
92339 Beilngries